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Recht § Gesetz


Seit dem Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entsendung osteuropäischer Betreuungskräfte als auch die Arbeit selbständiger Betreuungskräfte aus diesen osteuropäischen Ländern unter bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal.


Die entsandten Personen sind Sozial.- und Krankenversichert


Wir kennen alle Voraussetzungen die gegeben sein müssen, um dem deutschen, dem polnischen und dem EU- Recht zu genügen.


Kein Mensch braucht den stetigen "Nervenkitzel" der entsteht, wenn osteuropäische Arbeitskräfte in  Deutschland illegal beschäftigt werden.



Telefon: 06108 / 807137
Fax: 06108 / 988542-66

E-Mail: info@lieberdaheim.de

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lieberdaheim . Brigitte Schwarz | bs@lieberdaheim.de