Recht § Gesetz
Seit dem Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder zur EU in Verbindung mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz vom 01.01.2005 ist sowohl die Entsendung osteuropäischer Betreuungskräfte als auch die Arbeit selbständiger Betreuungskräfte aus diesen osteuropäischen Ländern unter bestimmten vertraglichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland legal.
Die entsandten Personen sind Sozial.- und Krankenversichert